Impfung ist Körperverletzung

Impfungen: Eingriff in die körperliche Unversehrtheit = Körperverletzung
Zur Erinnerung: Bei einer Impfung wird die schützende Haut verletzt. Es werden vorsätzlich Krankheitserreger (oder Teile von ihnen) in einen gesunden Organismus eingebracht. Es werden vorsätzlich Nervengifte (Quecksilber, Aluminiumverbindungen) und allergene Substanzen (z. B. Fremdeiweiße) in einen gesunden Organismus eingebracht.

"Schutzimpfungen sind in Deutschland grundsätzlich freiwillig. Impfungen stellen einen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit im Sinne des Artikels 2 Grundgesetz dar, zu dem der Geimpfte bzw. seine Erziehungs- oder Sorgeberechtigten vorher die Zustimmung erteilen müssen." [1]

"Die Impfung ist eine Körperverletzung (§ 223 StGB). Sie setzt die Einwilligung des Impflings (bzw. des/der Sorgeberechtigten oder Betreuers) voraus (§ 228 StGB). Die Einwilligung muss auf einer ausreichenden (...) Aufklärung beruhen." [2]

"Eine wirklich valide Nutzen-Risiko-Analyse, wie die Impfgegner sie fordern, ist für Deutschland mangels aussagekräftiger Daten (...) nicht möglich." [3]

"Eine Aussage zur Häufigkeit von Impfkomplikationen ist mit den derzeitigen Erfassungsstrategien nicht möglich." [4]

"Lasek et al.* schätzen, dass maximal 5 % der schwerwiegenden Nebenwirkungen im Rahmen von Spontanerfassungssystemen gemeldet werden." [5]

"Auswertungen des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) zusammen mit einzelnen Landesgesundheitsbehörden ergeben, dass die Meldeverpflichtung einer „über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung“ nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 Infektionsschutzgesetz (IfSG) offenbar nicht allen Betroffenen bekannt ist. Somit müssen die zur Meldung verpflichteten Personen nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 und 3 IfSG an ihre Meldepflicht erinnert und besser informiert werden." [6]

"Der größte Nachteil der Spontanerfassung unerwünschter Arzneimittelwirkungen (UAW) besteht darin, dass Aussagen über die Häufigkeit (Inzidenz) von UAW nur sehr begrenzt möglich sind. Schätzungsweise nur 5 % der tatsächlich stattfindenden Ereignisse werden gemeldet und erfasst,..." [7]

"Über die Zulassungsstudien: Die Zulassungsstudien sind nur bedingt aussagefähig. Die klinischen Studien können auch nur die häufigeren, bei Impfstoffen meist undramatischen Nebenwirkungen erfassen. Äußerst seltene Ereignisse, wie etwa eine Poliomyelitis nach Schluckimpfung (Häufigkeit ca. 1 : 3 Mio.) lassen sich erst durch eine gründliche Erfassung nach breiterer Anwendung erkennen." (Spiess, Impfkompendium, Thieme 1999, S. 28)
Selbst größere Studien mit bis zu 20.000 Versuchspersonen können laut PHARMADATEN '99 nur seltenere Nebenwirkungen bis zu einer Häufigkeit von 1 unter 3000 mit der notwendigen statistischen Sicherheit erfassen. Würde z. B. jedes 5.000ste geimpfte Kind durch eine Impfung sterben, wären das bei einem fast durchgeimpften Jahrgang bis zu 120 Todesfälle - ohne dass dies während der Zulassungsstudie zutage gekommen wäre. Doch wir alle verlassen uns auf die Angaben in den Produktinformationen - und diese beruhen auf den Zulassungsstudien!
Um bestimmte Nebenwirkungen während einer Zulassungsstudie eindeutig dem Impfstoff zuordnen zu können, muss dieser mit einem wirkungslosen Placebo verglichen werden. In der Praxis werden experimentelle Impfstoffe jedoch - wenn überhaupt - entweder mit anderen Impfstoffen oder aber mit Impfstoffen ohne Wirkstoff (den sogenannten Antigenen) verglichen. Ob bestimmte Erkrankungen mit dem Impfstoff zu tun haben, kann so nicht eindeutig festgestellt werden. Die Konsequenz: Bei gemeldeten Nebenwirkungen lehnt die zuständige Behörde regelmäßig einen Zusammenhang aufgrund mangelnder Beweislage ab." [8]

"Es gab in den USA in den Jahren seit 2004 bis heute (Stand 2015-02) keine Maserntodesfälle, aber im gleichen Zeitraum wurden offiziell 108 Impftote! Laut einer Auswertung der offiziellen US-Meldedatenbank VAERS durch die Webseite vaccineimpact.com wurden 108 Todesfälle im Zusammenhang mit der Masernimpfung gemeldet." [9]

Fazit:

Es gibt keine wissenschaftlich haltbare Grundlage für die Aussage, in Deutschland zugelassene Impfstoffe seien sicher oder die Risiken der Impfungen seien kalkulierbar.

Ohne eine statistische Kalkulierbarkeit des Impfrisikos ist jedoch jede Nutzen-Risiken-Abwägung unmöglich, weder bei der Zulassung eines Impfstoffs, noch bei der öffentlichen Empfehlung durch die Ständige Impfkommission (STIKO) noch durch den impfenden Arzt.

Da Impfungen rechtlich gesehen in erster Linie Körperverletzungen darstellen, für die der Impfling bzw. seine Sorgeberechtigten die mündige Einwilligung geben müssen, kann aufgrund der vorhandenen Datenlage im Grunde kaum eine Impfentscheidung zugunsten der Impfung ausfallen.

Impft ein Arzt ohne ausdrückliche Genehmigung, kann er dafür angezeigt werden.

Mehr Informationen auf ==> www.impfkritik.de
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[1] Quelle: Schreiben des Bundesfamilienministeriums vom 18. März 2005 an EFI-Dresden - Download PDF: ==> http://www.impfkritik.de/upload/pdf/Koerperverletzung/Schreiben-Familienministerium.pdf
Alternativ PDF ==> http://download.liborius-wagner-kreis.de/impfkritik_Schreiben-Familienministerium.pdf

[2] Quelle: "Infektionsschutzgesetz: Kommentar", Regierungsdirektor Helmut Erdle, 3. Auflage, CoMed Verlag - Download PDF: ==> http://www.impfkritik.de/upload/pdf/Koerperverletzung/Koerperverletzung-IfSG-Erdle.pdf
Alternativ PDF ==> http://download.liborius-wagner-kreis.de/impfkritik_Koerperverletzung-IfSG-Erdle.pdf

[3] Quelle: DIE ZEIT, 21. Sept. 2006, http://www.zeit.de/2006/39/MS-Impfen, zitiert hier Prof. Ulrich Heininger, Mitglied der Ständigen Impfkommission (STIKO), die im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums Impfempfehlungen ausspricht

[4] Quelle: Dr. med. Klaus Hartmann, beim Paul-Ehrlich-Institut (PEI) bis 2003 für die Erfassung und Bewertung von Impfstoffnebenwirkungen zuständig, auf einer Pressekonferenz am 12. Oktober 2006 in München

[5] Quelle: Lasek - Mathias - Tiaden (1991) Erfassung unerwünschter Arzneimittelwirkungen. Deutsches Ärzteblatt 88, S. 173–176

[6] Quelle: Nationaler Impfplan 2012, S. 124

[7] Quelle: Dr. med. Klaus Hartmann, Dissertation 1997, Seite 15 und 148 - Dr. Hartmann war bis 2003 beim PEI tätig und dort für die Impfstoffsicherheit zuständig

[8] Quelle: http://www.impfkritik.de/impfstoffsicherheit

[9] Quelle: http://vaccineimpact.com/2015/zero-u-s-measles-deaths-in-10-years-but-over-100-measles-vaccine-deaths-reported
Alternativ PDF ==> http://download.liborius-wagner-kreis.de/impfkritik_USA-Masernbericht-2015.pdf

(PH - 2015-02-26)

Ansteckungsgefahr durch Geimpfte wissenschaftlich erwiesen!
Es ist wissenschaftlich erwiesen, dass Menschen, die mit Lebendviren-Impfstoffen wie MMR, Rotavirus, Windpocken, Gürtelrose und Grippe geimpft wurden, das Virus wochen- und monatelang verbreiten und Geimpfte wie auch nicht Geimpfte anstecken können. ...
...hier weiterlesen ==> http://tinyurl.com/qapoqng

(PH - 2015-03-11)

Seit 2004 bis heute keine Maserntodesfälle in den USA ...aber 108 Impftote!
"Seit 2004 ist in den USA kein Todesfall aufgrund von Masern gemeldet worden. Laut einer Auswertung der offiziellen US-Meldedatenbank VAERS durch die Webseite vaccineimpact.com wurden jedoch im gleichen Zeitraum 108 Todesfälle im Zusammenhang mit der Masernimpfung gemeldet." [1]

Mehr Informationen auf ==> www.impfkritik.de
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[1] Quelle: http://vaccineimpact.com/2015/zero-u-s-measles-deaths-in-10-years-but-over-100-measles-vaccine-deaths-reported
Alternativ PDF ==> http://download.liborius-wagner-kreis.de/impfkritik_USA-Masernbericht-2015.pdf

(PH - 2015-02-26)